Die allgemeinen Flächen sind kein Lager!

Auch wenn die Wohnung noch so klein ist und der eigene Keller schon voll, dürfen in den allgemeinen Flächen wie Dachboden, Kellergänge, Trockenräume und Anschlussräume keine privaten Gegenstände abgestellt oder gelagert werden.

Grundsätzlich sind alle Gegenstände Brandlasten, die Sie und Ihre Mitbewohner gefährden. Die alte Matratze auf dem Dachboden, gesammelte Pappkartons im Kellergang oder die Autoreifen im Anschlussraum sind gefährliche Brandbeschleuniger.

Wir müssen darum alle Mieter auffordern alle Gegenstände, die auf dem Dachboden im Keller oder den anderweitigen Gemeinschaftsflächen abgestellt wurden, unverzüglich zu entfernen.